Ulipristalacetat 5 mg (Arzneimittel zur Behandlung von Gebärmuttermyomen): Risiko für Leberschädigungen

13.11.2020 – Gutachten des CHMP

CHMP empfiehlt Anwendungseinschränkung

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) hat empfohlen, die Anwendung von 5 mg ulipristalacetathaltigen Arzneimitteln (Esmya® und Generika) einzuschränken, da sie schwere Leberschäden verursachen können.

Die Arzneimittel dürfen jetzt nur noch zur Behandlung von Gebärmuttermyomen bei prämenopausalen Frauen eingesetzt werden, bei denen chirurgische Eingriffe (einschließlich einer Uterusmyom-Embolisation) nicht geeignet sind oder nicht zum Erfolg geführt haben. Sie dürfen im Vorfeld einer chirurgischen Behandlung nicht mehr zur Kontrolle der Symptome von Gebärmuttermyomen eingesetzt werden.

Fachinformationen und Packungsbeilagen sowie Schulungsmaterialien für Ärzte und Patientenkarten für Ulipristalacetat 5 mg werden um Informationen zum Risiko eines Leberversagens (das in einigen Fällen eine Lebertransplantation erfordert hat) ergänzt.

Bei der Überprüfung der aufgetretenen schwerwiegenden Leberschäden bei der Anwendung von Ulipristalacetat 5 mg hatte der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) festgestellt, dass es nicht möglich sei, zum einen die am stärksten gefährdeten Patientinnen zu charakterisieren oder zum anderen geeignete Maßnahmen zur Risikominderung festzulegen und sich daher gegen eine Verkehrsfähigkeit dieser Arzneimittel in der EU ausgesprochen.

Der CHMP bestätigte die Bewertung des PRAC hinsichtlich des Risikos einer Leberschädigung. Er war jedoch der Ansicht, dass der Nutzen von Ulipristalacet 5 mg zur Behandlung von Myomen bei Frauen ohne Behandlungsalternativen die Anwendungsrisiken überwiegt. Infolgedessen empfahl der CHMP, dass die Arzneimittel für die Behandlung prämenopausaler Frauen, die nicht operiert werden können (oder bei denen eine Operation nicht zum Erfolg führte), weiterhin zur Verfügung steht.

Ulipristalacetat ist auch als Wirkstoff zur Einmalgabe zur Notfallverhütung zugelassen. Die vorliegende Empfehlung betrifft nicht die Einmalgabe von Ulipristalacetat als Notfallverhütungsmittel (ellaOne® und andere Handelsnamen). Es bestehen keine Bedenken bezüglich des Auftretens von Leberschäden bei Anwendung dieser Arzneimittel.

Die Empfehlung des CHMP wird nun an die Europäische Kommission zur finalen Entscheidung weitergeleitet. Die Anwendung von 5 mg ulipristalacetathaltigen Arzneimitteln zur Behandlung von Gebärmuttermyome war bis zum Ergebnis dieser Überprüfung vorsorglich ausgesetzt worden.

Informationen für Patienten

  • Ihr Arzt beziehungsweise Ihre Ärztin verschreibt Ulipristalacetat 5 mg zur Behandlung von Uterusmyomen (gutartige Tumore der Gebärmutter) nur dann, wenn
    • sie die Wechseljahre noch nicht erreicht haben und
    • ein chirurgischer Eingriff bei Ihnen nicht geeignet ist oder der Eingriff nicht erfolgreich war.
  • Bei Frauen, die 5 mg Ulipristalacetat einnehmen, sind schwere Leberschädigungen aufgetreten, die in einigen wenigen Fällen zu einer Lebertransplantation führen können. Ihr Arzt wird mit Ihnen besprechen, ob bei Ihnen die Behandlungsnotwendigkeit dieses Risiko überwiegt.
  • Sie werden vor und während der Einnahme von Ulipristalacetat 5 mg, sowie nach Ende der Behandlung einen Blutuntersuchung zur Kontrolle Ihrer Leber erhalten.
  • Lesen Sie bitte die Patientenkarte, die Sie zusammen mit Ihrem Arzneimittel Ulipristalacetat 5 mg erhalten haben. Hier finden Sie Informationen darüber, was zu tun ist, wenn Sie Anzeichen einer Leberschädigung aufweisen.
  • Sie müssen die Behandlung mit Ulipristalacetat 5 mg abbrechen und sofort mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin sprechen, wenn Sie Anzeichen einer Leberschädigung wie Gelbfärbung der Haut, dunklen Urin, Übelkeit oder Erbrechen feststellen.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, wenn Sie Fragen und Bedenken zu Ihrer Behandlung haben.

Informationen für Angehörige der Heilberufe

  • Ulipristalacetat 5 mg darf nur zur Behandlung von Gebärmuttermyomen bei prämenopausalen Frauen verschrieben werden, bei denen eine Operation oder Embolisation von Gebärmuttermyomen nicht möglich ist oder der chirurgische Eingriff fehlgeschlagen ist.
  • Die Anwendung von Ulipristalacetat 5 mg wird aufgrund von Meldungen über schwere Leberschäden, die gelegentlich eine Lebertransplantation erfordern, eingeschränkt.
  • Vor der Behandlung mit Ulipristalacetat 5 mg sollten die Verschreibenden
    • alle verfügbaren Behandlungsoptionen mit den Frauen besprechen;
    • die Frauen hinsichtlich des Risikos eines Leberversagens und die gegebenenfalls anschließende Notwendigkeit einer Lebertransplantation zu beraten.
  • Obwohl Risikofaktoren für eine Leberschädigung mit Ulipristalacetat 5 mg oder spezifische Maßnahmen zur Risikominimierung nicht identifiziert wurden, sollten Angehörige der Heilberufe die Fachinformation (einschließlich Kontraindikationen und Empfehlungen zur Überwachung der Leberfunktion) sowie den für das Arzneimittel erhältlichen ärztlichen Verschreibungsleitfaden beachten.
  • Den Patienten sollte geraten werden, auf Anzeichen und Symptome einer Leberschädigung zu achten.

Mehr über die Arzneimittel

Ulipristalacetat 5 mg wurde (als Esmya® und Ulipristalacetat Gedeon Richter®) zur Behandlung mittleren bis schweren Symptomen von Gebärmuttermyomen (gutartige Wucherungen der Gebärmutter) bei Frauen vor der Menopause zugelassen. Es wurde bis zu 3 Monate vor der Operation zur Myomentfernung eingesetzt und konnte auch langfristig, jedoch mit Behandlungspausen bei Frauen, die nicht operiert werden konnten, angewendet werden.

Esmya® (Ulipristalacetat) wurde 2012 in der gesamten EU zugelassen. Es war Gegenstand einer früheren Überprüfung im Jahr 2018. Ulipristalacetat Gedeon Richter® wurde 2018 in der gesamten EU zugelassen. Generische ulipristalacetathaltige Arzneimittel wurden in mehreren EU-Ländern über nationale Verfahren unter verschiedenen Handelsnamen zugelassen.

Weitere Informationen über Esmya® und Ulipristalacetat Gedeon Richter® finden Sie auf der Website der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA).

Mehr über das Verfahren

Die Überprüfung von Esmya®, Ulipristalacetat Gedeon Richter® und Generika wurde auf Antrag der Europäischen Kommission gemäß Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG eingeleitet.

Die Überprüfung wurde zunächst vom Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC), dem für die Bewertung von Fragen der Sicherheit von Humanarzneimitteln zuständigen Ausschuss, durchgeführt, der eine Reihe von Empfehlungen abgab.

Die PRAC-Empfehlungen wurden an den Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) übermittelt, der für Fragen im Zusammenhang mit Humanarzneimitteln zuständig ist und eine Stellungnahme erstellte. Diese Stellungnahme des CHMP wird nun an die Europäische Kommission weitergeleitet, die zu gegebener Zeit eine endgültige rechtsverbindliche Entscheidung treffen wird, die in allen EU-Mitgliedstaaten gilt.

04.09.2020 – Empfehlung des PRAC

27.04.2020 – Bescheid im Stufenplanverfahren (Bezug: EU-Kommissionsentscheidung zu Esmya®)

07.04.2020 – Anhörung im Stufenplanverfahren (Bezug: EU-Kommissionsentscheidung zu Esmya®)

13.03.2020 – Empfehlung des PRAC

Details zu dem Verfahren können unter folgendem Link bei derEuropäischen Arzneimittel-Agentur EMA abgerufen werden:

Ulipristal acetate 5mg medicinal products

Rote-Hand-Brief zu Ulipristalacetat vom 23.03.2020

Zum Risikobewertungsverfahren Esmya® (Ulipristalacetat)