Verordnung der RESPIMAT®-Nachfüllpackung ist Mehrwert für die Umwelt

Mit der Einführung der neuen Nachfüllpackungen für den RESPIMAT® können Patienten den RESPIMAT® nun sogar bis zu 6 Monate lang verwenden.1,2 Mit der Verordnung von SPIOLTO® RESPIMAT®/SPIRIVA® RESPIMAT® sowie der Nutzung von Nachfüllpatronen und damit verbundenen gesteigerten Wiederverwendbarkeit kann die bereits gute Umweltbilanz des RESPIMAT® noch einmal erheblich verbessert werden.3,#

Zusätzlich wirtschaftlich ist die Verordnung der Nachfüllpackungen aufgrund zahlreicher Rabattverträge für SPIOLTO® RESPIMAT®/SPIRIVA® RESPIMAT®: Der RESPIMAT® ist derzeit für über 93 % aller GKV-Versicherten rabattiert.4

RESPIMAT® – Verordnungstipps

Die seit Oktober 2020 verfügbaren Nachfüllpackungen für SPIOLTO® RESPIMAT®/SPIRIVA® RESPIMAT® enthalten jeweils 3 Wirkstoffpatronen mit jeweils 60 Hüben für die Anwendungsdauer von 90 Tagen.
Die Verordnung der RESPIMAT®-Nachfüllpackungen kann einfach im Wechsel mit den bereits erhältlichen Quartalspackungen von SPIOLTO® RESPIMAT®/SPIRIVA® RESPIMAT® erfolgen.

Schematische Darstellung zur Verordnung des RESPIMAT® mit den neuen Nachfüllpackungen:

Abb.: Verordnung des RESPIMAT® im Wechsel mit den Nachfüllpackungen (Quelle: Boehringer Ingelheim)

Achten Sie bei der Verordnung auf die korrekte Kennzeichnung mit „wiederverwendbar“ bei der Quartalspackung bzw. „Nachfüllpackung“ und geben Sie die Pharmazentralnummer (PZN)* an.

Spiriva® Respimat® 2,5 µgwiederverwendbar 3 x 4,0 ml N3, PZN: 13832788
Nachfüllpackung 3 x 4,0 ml N3, PZN: 13832794
Spiolto® Respimat® 2,5 µg/2,5 µgwiederverwendbar 3 x 4,0 ml, PZN: 13832707
Nachfüllpackung 3 x 4,0 ml, PZN: 13832765      


Hinweis: Die Spiolto® Respimat®-Quartalspackung sowie die -Nachfüllpackung tragen keine N-Kennzeichnung und müssen deshalb mit der exakten Stückzahl 3 x 4,0 ml verordnet werden.

Mit dem 14-tägigen Update Ihrer Praxissoftware stellen Sie sicher, dass Neueinführungen gelistet sind sowie geltende Rabattverträge angezeigt werden.

Informations- und Serviceangebote
Damit Sie Ihre Patienten bestmöglich schulen können, hält Boehringer Ingelheim ein breites Angebot an Schulungsmaterialien bereit, wie z. B. die digitale Packungsbeilage, Kurzanleitungen, Anwendungsvideos und den praktischen „Wechseldummy“ zur Demonstration des Patronenwechsels.

Weitere Informations- und Serviceangebote für Sie und Ihren Praxisalltag stehen für Sie auf www.boehringer-interaktiv.de zur Verfügung!

>> Informationen zur Nachfüllpackung

# 6-monatige Verwendung des RESPIMAT® mit SPIRIVA® RESPIMAT® (Tiotropium) vs. 1 oder 3 Monate – bei SPIOLTO® RESPIMAT® geringste Abweichungen möglich.


1 Fachinformation SPIOLTO® RESPIMAT®, aktuelle Fassung
2 Fachinformation SPITIVA® RESPIMAT®, aktuelle Fassung
3 Mod. nach Wachtel H et al. Resp Drug Delivery 2020; 195-204.
4 Jederzeit aktuell unter: https://www.deutschesarztportal.de/wirtschaftlichkeit/aktuelle-rabattvertraege/, zuletzt aufgerufen 01.02.2021

>> Pflichttext SPIOLTO® RESPIMAT®

>> Pflichttext SPIRIVA® RESPIMAT®

Mit freundlicher Unterstützung von Boehringer Ingelheim