Sartane: Verunreinigungen der Wirkstoffe

19.03.2021 – aktuelle Umsetzung des neuen Durchführungsbeschlusses

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) setzt mit Bescheid vom 11. März 2021 den aktualisierten Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission C(2021)1309 vom 19. Februar 2021 zur Änderung des Beschlusses C(2019)2698 vom 02. April 2019 um. (vgl.: Community register)

Damit werden Änderungen, die sich durch die Bewertung von Nitrosaminverunreinigungen in Humanarzneimitteln im Rahmen des Verfahrens gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EU) 726/2004 ergeben haben, umgesetzt. Das Gutachten des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) wird damit rechtsverbindlich.

Für Arzneimittel, bei denen der Zulassungsinhaber auf die Zulassung verzichtet hat, wurde ein Feststellungsbescheid versendet.

Parallelimporteure werden um Kenntnisnahme gebeten.

13.11.2020 – CHMP gleicht Empfehlungen für Sartane an die für andere Arzneimittel an

22.05.2020 – Bescheid im Stufenplanverfahren

06.05.2020 – Bescheid im Stufenplanverfahren

02.03.2020 – Bescheid im Stufenplanverfahren

02.01.2020 – Anhörung im Stufenplanverfahren

29.04.2019 – Aktualisierung

18.04.2019 – Umsetzung des Durchführungsbeschlusses

01.02.2019 – Gutachten des CHMP

21.09.2018 – Ausweitung des Verfahrens auf weitere Sartane

17.07.2018 – Start des Verfahrens

Details zu dem Verfahren können unter folgendem Link bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) abgerufen werden:

Angiotensin-II-receptor antagonists (sartans) containing a tetrazole group

Aktuelle Vorgaben zum Verfahren finden sich bei den Questions & Answers der Koordinierungsgruppe, CMDh, vom Juni 2019:

CMDh Questions & Answers on implementation of outcome of Art. 31 referral on angiotensin-II-receptor antagonists (sartans) containing a tetrazole group

Am 20. Dezember 2019 wurde auf der CMDh– und EMA-Homepage ein Schreiben an die Zulassungsinhaber sartanhaltiger Arzneimittel veröffentlicht. Dieses Schreiben bezieht sich auf das Q&A-Dokument der EMA und des CMDh. Es gibt für die sartanhaltigen Arzneimittel zusätzliche Hinweise, wie die Risikobewertung und die Kontrollstrategie in Bezug auf Nitrosamine von den Zulassungsinhabern umgesetzt werden soll.

Link zum Schreiben