Rechtzeitig vor den Feiertagen Rezepte in der Apotheke einlösen

Schnell noch ein paar Geschenke für Weihnachten kaufen“, denken sich viele Leute in diesen Tagen und überlegen, was ihren Liebsten gefallen könnte. Bei all den Gedanken an Andere sollte man sich selbst nicht vergessen. Wer über die Feiertage Medikamente nehmen muss, sollte sie sich rechtzeitig vom Arzt verordnen lassen, denn viele Arztpraxen schließen „zwischen den Jahren“. Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen, rät dazu, Rezepte rechtzeitig vor Weihnachten in der Apotheke vorzulegen. „Die Verordnungen sind nur eine begrenzte Zeit lang gültig. Hinzu kommt, dass es derzeit leider immer wieder Lieferengpässe bei den unterschiedlichsten Medikamenten gibt. In solchen Fällen kommt es vor, dass etwas Zeit benötigt wird, um die passende Alternative bereitzustellen“, erklärt die Präsidentin.

Unterschiedliche Gültigkeitsdauer von Rezepten

Normale Rezepte, die gesetzlich Versicherte von ihrem Arzt erhalten, können binnen 28 Tagen nach Ausstellung von der Apotheke beliefert werden, ohne dass neben der Zuzahlung weitere Kosten für den Patienten anfallen. Auch Hilfsmittelverordnungen müssen innerhalb von 28 Tagen eingelöst werden. Privatrezepte sind drei Monate gültig.

Aber besondere Verordnungen haben eine kürzere Gültigkeitsdauer. Rezepte für Betäubungsmittel sowie Verordnungen über isotretinoinhaltige Medikamente für Frauen im gebärfähigen Alter sind nur sieben Tage gültig und T-Rezepte für Arzneimittel mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid lediglich sechs Tage. Ein Rezept, das ein Patient bei der Entlassung aus dem Krankenhaus erhält, ist sogar nur drei Werktage inklusive Verschreibungsdatum gültig.

Lieferengpässe bei Medikamenten

Neben der Gültigkeitsdauer des Rezeptes gilt es, die Verfügbarkeit der Medikamente zu bedenken. Manchmal braucht die Apotheke einige Stunden, um ein Präparat zu besorgen. Von einem Lieferengpass ist erst die Rede, wenn es zu einer voraussichtlich über zwei Wochen hinausgehenden Unterbrechung der Auslieferung im üblichen Umfang kommt oder die Nachfrage das Angebot deutlich übersteigt. Betroffen sind immer wieder ganz unterschiedliche Wirkstoffgruppen wie Schilddrüsenhormone, Blutdrucksenker, Thrombolytika, Antidiabetika, Antibiotika und Schmerzmittel wie Fiebersäfte mit Ibuprofen oder Paracetamol sowie weitere Erkältungspräparate.

Wie kommt es zu Lieferengpässen?

Die Ursachen für Lieferengpässe sind vielfältig. Beispielsweise kann die Wirkstoffproduktion ins Stocken geraten, wenn Herstellungsprozesse umgestellt werden. Dies ist besonders kritisch, wenn ein Wirkstoff nur an wenigen Standorten produziert wird. Immer weniger pharmazeutische Unternehmen stellen Wirkstoffe selbst her, sondern lassen sie aus Kostengründen im Ausland, beispielsweise in Asien, produzieren. Der Transport aus Übersee spielt also ebenfalls eine Rolle. Es kommt auch vor, dass ganze Chargen wegen Qualitätsmängeln nicht ausgeliefert werden dürfen. Ein weiterer Faktor sind Rabattverträge, die die Krankenkassen mit bestimmten Herstellern geschlossen haben. Manchmal stellen auch nicht vorhandene Packmittel wie Glasflaschen das Problem dar.

Apotheker stellen Alternativen bereit

Falls ein Rezept nicht beliefert werden kann, finden Apotheker vor Ort meist eine schnelle Lösung, um die Therapie sicherzustellen. Dabei müssen gesetzliche und vertragliche Bestimmungen wie beispielsweise bestehende Rabattverträge sowie medizinische und pharmazeutische Aspekte beachtet werden. Am schnellsten geht es, wenn das Medikament in gleicher Form von einem anderen Hersteller vorrätig ist und der Austausch nicht ausgeschlossen ist. Wenn eine Packungsgröße, eine Stärke oder auch ein Wirkstoff ersetzt werden muss, hält der Apotheker Rücksprache mit dem verordnenden Arzt. Das erfordert dann manchmal ein wenig Geduld beim Patienten. In einem ausführlichen Beratungsgespräch informiert der Apotheker den Patienten schließlich über das Ersatzpräparat.

Die Expertise der Apotheker

Der Apotheker bringt sein pharmazeutisches Know-how ein, um zu prüfen, welche Alternativen möglich sind. Wenn kein geeignetes Fertigarzneimittel verfügbar ist, wird eine der Kernkompetenzen der Apotheker gefordert, die Rezepturarzneimittel-Herstellung im eigenen Labor. Wie zu Beginn der Coronapandemie, als Apotheker Desinfektionsmittel hergestellt hatten, nachdem die Fertigprodukte ausverkauft waren, kann in manchen Fällen über eine Herstellung in der Apotheke Abhilfe geschaffen werden. So konnten z.B. im Sommer die Lieferengpässe bei ibuprofen- und paracetamolhaltigen Fiebersäften für Kinder über die Herstellung in Apotheken abgemildert werden. Das funktioniert allerdings nur, wenn der Wirkstoff als Rezeptursubstanz verfügbar ist. Apotheker sorgen dafür, dass aus einem Lieferengpass kein Versorgungsengpass wird. Indem die Patienten so früh wie möglich vor den Festtagen mit ihren Rezepten in die Apotheke kommen, leisten sie ihren eigenen Beitrag, um alle benötigten Medikamente zu erhalten, damit die Arzneimitteltherapie gelingt.

Der Landesapothekerkammer Hessen gehören rund 6500 Apothekerinnen und Apotheker an. Der Heilberuf des Apothekers unterliegt einem gesetzlichen Auftrag. Zu den Aufgaben der Landesapothekerkammer gehören die Förderung der Fort- und Weiterbildung und die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten durch ihre Mitglieder.