BÄK legt novellierte Richtlinie vor

Spenderhornhäute

Berlin – Die Augenhornhauttransplantation ist die weltweit häufigste Transplantation beim Menschen. Allein in Deutschland existieren 27 sogenannte Hornhautbanken, in denen die Gewebe geprüft und konserviert werden. Ärztinnen und Ärzte nehmen bundesweit rund 7.000 solcher Transplantationen vor. Grund für die Häufigkeit des Eingriffs ist, dass sich der Verlust der Sehkraft durch eine Beschädigung oder Trübung der Augenhornhaut meist nur durch die Transplantation der Augenhornhaut eines Verstorbenen behandeln lässt. Von entsprechender Bedeutung ist die aus dem Jahr 2014 stammende Richtlinie der Bundesärztekammer zur Gewinnung von Spenderhornhäuten und zum Führen einer Augenhornhautbank. Nun hat die Bundesärztekammer diese Richtlinie  aktualisiert und deren Fortschreibung veröffentlicht.

Unter anderem überarbeiteten die Experten des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer die Regelungen für die im Rahmen der Entnahme durchzuführenden Testverfahren für Spenderhornhäute – die sogenannte Tupferprobe. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hatte seinerzeit sein nach dem Transplantationsgesetz notwendiges Einvernehmen zu der Richtlinie davon abhängig gemacht, dass die Tupferprobe Bestandteil der Augenhornhaut-Richtlinie wird, auch wenn zuvor in einer mehrjährigen Experten-Diskussion deutlich geworden war, dass für diese – auch international nicht angewandte – Testung keine wissenschaftliche Evidenz bestand. Augenärzte hatten bereits kurz nach Inkrafttreten der Richtlinie beklagt, dass es durch die international nicht durchgeführte Tupferprobe zu Importschwierigkeiten für Spenderhornhäute kommt. Dies ist problematisch, weil es in Deutschland an Augenhornhautspenden mangelt und Augenhornhäute aus dem Ausland importiert werden müssen. Im Zuge der Novellierung wurde die Tupferprobe nach sorgfältiger Auswertung des aktuellen Standes der medizinischen Wissenschaft in Abstimmung mit den Vertretern des PEI gestrichen. Weitere Änderungen in der fortgeschriebenen Richtlinie beziehen sich auf die Konservierung des Hornhauttransplantats sowie auf Vorgaben für Notfalltransplantate.

Mit der Aktualisierung der Richtlinie hatte der Vorstand der Bundesärztekammer einen Arbeitskreis des Wissenschaftlichen Beirates unter Vorsitz von Prof. Dr. Thomas Reinhard, Direktor der Universitäts-Augenklinik Freiburg, beauftragt. Der Arbeitskreis bezog weiteren Sachverstand der betroffenen Fach- und Verkehrskreise und der zuständigen Behörden auf Bundes- und Landesebene in seine Arbeit mit ein.

Richtlinie zur Gewinnung von Spenderhornhäuten und zum Führen einer Augenhornhautbank [PDF]
(DOI 10.3238/arztebl.2018.rl_augenhornhautbank_02)

Begleitartikel „Verzicht auf Tupferprobe“ [PDF]
(Dtsch Arztebl 2018; 115[6]: A 242)