DDG begrüßt G-BA-Beschluss zur Verbesserung der podologischen Behandlung

Nageltherapie bei diabetischem Fußsyndrom (DFS)

Für Menschen mit einem diabetischen Fußsyndrom (DFS) kann ein eingewachsener Fußnagel zu schweren Infektionen führen und schlimmstenfalls eine Amputation notwendig machen. Ursachen hierfür sind meist ungeeignetes Schuhwerk, Fußfehlstellungen, falsche Schneidetechnik bei der Bearbeitung des Nagels oder eine genetische Veranlagung. Durch die professionelle podologische Behandlung mit Nagelkorrekturspangen können Komplikationen und operative Eingriffe häufig vermieden werden. Diese Therapie hat der gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) jetzt verordnungsfähig gemacht.1 Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) begrüßt diesen Beschluss als einen weiteren wichtigen Schritt, konservative Fußbehandlungen von Hochrisikopatienten zur Kassenleistung zu machen.

Zwei Drittel aller Amputationen der unteren Extremitäten erfolgen bei Menschen mit Diabetes mit einem diabetischen Fußsyndrom (DFS). Ein Grund für die weiterhin zu hohen Amputationszahlen in Deutschland ist auch, dass konservative Therapiemöglichkeiten immer noch zu wenig ausgeschöpft werden. „Nicht zuletzt ist es für manche Patientinnen und Patienten auch eine finanzielle Hürde, manche Kosten für eine nicht-operative Behandlung selbst zu tragen, sofern sie nicht verordnungsfähig sind“, betont Dr. med. Sybille Wunderlich von der AG Diabetischer Fuß der DDG. Auch deshalb begrüßt die DDG den aktuellen G-BA-Beschluss, der die Therapie mit Nagelkorrekturspangen nun zur Kassenleistung macht.

Bei der Nagelspangenbehandlung fertigen Podologinnen und Podologen eine Korrekturspange an, die dem eingewachsenen Nagel individuell angepasst wird. Ziel ist eine mechanische Druckentlastung. Der Nagel kann dann wieder in seiner natürlichen Form nachwachsen. „Mit dieser Behandlung verringert sich die Gefahr für einen Entzündungsprozess oder das weitere Einwachsen des Nagels in umliegendes Gewebe“, erklärt Elisabeth Dalick, Diabetesberaterin und Podologin aus Aachen. Damit kann ein möglicher Teufelskreis aus notwendiger Amputation und darauffolgenden Wundheilungskomplikationen unterbunden werden.

Der aktuelle Beschluss folgt der vom G-BA erweiterten Verordnungsfähigkeit der medizinischen Fußpflege aus dem Jahr 2020.2 „Es ist erfreulich, dass die Gesundheitspolitik offenbar die Bedeutung von Wundmanagement und Podologie in der Behandlung des DFS erkannt hat und wertschätzt“, freut sich Dalick. Darüber hinaus fördert ein solcher Beschluss die interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Podologen und Diabetologen, die besonders in der Versorgung des DFS charakteristisch und notwendig ist. „Das DFS ist ein komplexes Krankheitsbild, das von Beginn an einer interdisziplinären Behandlungskonzeption bedarf“, so die Podologin.

Die AG Fuß der DDG fordert seit Jahren, die vielen Möglichkeiten der konservativen sanften Maßnahmen auszuschöpfen, bevor Gliedmaßen amputiert werden. „Es gibt leider keine Heilung des DFS – aber rezidivfreie Phasen, die wir so lange wie möglich erhalten wollen“, erklärt Wunderlich, Chefärztin an der Klinik für Innere Medizin an den DRK Kliniken Berlin. Umso wichtiger sei daher eine professionelle, präventive und Gliedmaßen erhaltende Therapie.

Literatur:

1Pressemitteilung des G-BA, 17.2.2022: Podologische Behandlung mit Nagelkorrekturspangen wird verordnungsfähig
2Pressemitteilung des G-BA, 20.2.2020: G-BA erweitert Verordnungsfähigkeit von medizinischer Fußpflege