Bekanntmachung Richtlinie zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion gemäß § 16b Abs. 1 Satz 3 des Transplantationsgesetzes

Vom 19. Juni 2018

Bekanntmachung im Original im Bundesanzeiger BAnz AT 20.07.2018 B3

Die vom Vorstand der Bundesärztekammer in seiner Sitzung vom 06. Oktober 2017 auf Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats beschlossene Richtlinie, welche nachfolgend an das im Juli 2018 in Kraft tretende Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen vom Vorstand der Bundesärztekammer in seiner Sitzung vom 20. April 2018 angepasst worden ist, wird nachstehend bekannt gegeben (Anlage).

Das Einvernehmen der zuständigen Bundesoberbehörde erklärte der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts mit Schreiben vom 11. Mai 2018.

Langen, den 19. Juni 2018

Paul-Ehrlich-Institut
Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel
Prof. Dr. K. Cichutek

Anlage:

Originalveröffentlichung im Bundesanzeiger – Amtlicher Teil: