Gassen: Kinder nicht impfen zu lassen, ist grob fahrlässig und töricht

Angesichts der steigenden Fallzahlen von Masern appelliert der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) an Eltern, ihre Kinder impfen zu lassen. Wenn alle Appelle nicht fruchten, müsse man notfalls über eine gesetzliche Pflicht zur Impfung nachdenken.

Berlin, 25. März 2019 – „In den Praxen der niedergelassenen Ärzte häufen sich zurzeit Fälle von Masern. Sowohl aus medizinischer als auch ethischer Sicht ist es zwingend geboten, die Impfraten zu erhöhen. Kinder nicht impfen zu lassen, ist grob fahrlässig und töricht.“ Das hat der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, heute in Berlin gesagt. Er bezog sich damit auf die aktuelle Debatte über eine Impfpflicht für Kinder gegen Masern. Nach übereinstimmenden Medienberichten erwägt die Bundesregierung, eine solche bundesweit einzuführen.

„Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen, gefährden damit nicht nur die Gesundheit ihres eigenen Kindes. Sie gefährden auch diejenigen, die nicht geimpft werden können, etwa Babys unter einem Jahr. Bislang können wir nur immer wieder aufklären und an den gesunden Menschenverstand der Eltern appellieren. Doch notfalls muss auch eine Impfpflicht her“, betonte der KBV-Chef.

In verschiedenen Regionen Deutschlands ist es in den vergangenen Wochen vermehrt zu Masernausbrüchen gekommen. Gesundheitsämter warnen vor einer Epidemie. Masern können nicht nur bei Kindern, sondern auch bei nicht geimpften Erwachsenen einen schweren Verlauf nehmen und zu ernsten Folgeerkrankungen führen, etwa einer Lungenentzündung. Die schwerwiegendste Komplikation ist eine Entzündung des Gehirns, die sogenannte subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE). Diese tritt erst viele Jahre nach der ursprünglichen Maserninfektion auf und endet immer tödlich. „Es ist mir unerklärlich, nicht nur als Arzt, wie man Kinder diesem unnötigen Risiko aussetzen kann“, sagte Gassen.

Die KBV engagiert sich im Rahmen ihrer Präventionsinitiative für die Aufklärung über Infektionskrankheiten wie Masern und für eine Erhöhung der Impfraten. Auf der Website der KBV finden sowohl Ärzte als auch Patienten Informationen und Materialien, etwa Flyer (https://www.kbv.de/html/praevention.php). Spezielle Informationen zur Masernschutzimpfung gibt es hier: https://www.kbv.de/html/15184.php.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Anhang als PDF und im Internet unter http://www.kbv.de/html/417.php.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):

Die KBV vertritt die politischen Interessen der über 172.000 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassen­ärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 73 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozial­versicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Kranken­kassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen unter: www.kbv.de.

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