Telefonkonsultationen über drei Stunden abrechenbar

Aufgrund des steigenden Bedarfs an telefonischen Konsultationen von Patienten während der Corona-Pandemie hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit dem GKV-Spitzenverband eine Vereinbarung zur Ausweitung der ärztlichen und psychotherapeutischen Konsultation per Telefon abgeschlossen. Demnach können Psychotherapeuten und Ärzte aller Fachgruppen ihre Patienten öfter und länger telefonisch betreuen.
Entsprechend der Vereinbarung können pro Patient in diesem Quartal bis zu drei Stunden und 20 Minuten Telefonkonsultation abgerechnet werden.
Zur Abrechnung werden in den EBM neu aufgenommen: GOP 01433 (154 Punkte / 16,92 Euro) und GOP 01434 (65 Punkte / 7,14 Euro) – sie werden je nach Fachgruppe als Zuschlag für die GOP 01435 für telefonische Beratung durch den Arzt im Zusammenhang mit einer Erkrankung gezahlt (88 Punkte / 9,67 Euro).
Die Vereinbarung gilt vom 1. April bis 30. Juni 2020.

Die Regelungen für die jeweiligen Fachgruppen hat die KBV übersichtlich zusammengestellt.

>> Alle Informationen der KBV zur Abrechnung von Telefonkonsultationen: https://www.kbv.de/html/1150_45429.php