Nachweispflicht für ärztliche Fortbildung verlängert

Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung für Ärzte und Psychotherapeuten um ein Quartal verlängert. Da Fortbildungsveranstaltungen, Kongresse und Qualitätszirkelsitzungen zurzeit ausfallen, ist ein kontinuierliches Sammeln von Fortbildungspunkten durch Präsenzveranstaltungen nicht möglich. Deshalb hat sich die KBV für eine Verlängerung der Nachweispflicht beim Bundesministerium für Gesundheit eingesetzt.

Vertragsärzte und -Psychotherapeuten sind gemäß § 95d SGB V verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren mindestens 250 Fortbildungspunkte bei ihrer jeweiligen KV nachzuweisen. Bei Nichterbringung drohen gesetzlich vorgesehene Sanktionen, wie z. B. Honorarkürzungen.

Quelle: Praxisnachrichten der KBV