Ab November muss Dosierung auf Rezept

Ab sofort müssen Ärzte auf allen Rezepten mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die Dosierung angeben oder kennzeichnen, dass der Patient einen Medikationsplan oder eine schriftliche Dosierungsanweisung erhalten hat. Eine Ausnahme besteht für Verordnungen, die unmittelbar an den Arzt abgegeben werden, wie beim Sprechstundenbedarf.
Eine Dosierungsanweisung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (OTC) wird aus Gründen der Arzneimittelsicherheit empfohlen.

Die Angabe der Dosierung geht auf die 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung zurück, die am 1. November in Kraft getreten ist.

Angabe wird von Arztsoftware unterstützt

Die Angabe der Dosierung wird von der Verordnungssoftware bereits seit 1. Oktober gemäß des Anforderungskataloges für Verordnungssoftware unterstützt. Der Aufdruck der Dosierung auf dem Rezept erfolgt jeweils am Ende der Verordnungszeile, wie zum Beispiel ≫0-0-1≪. Der Hinweis auf das Vorhandensein eines Medikationsplanes oder einer schriftlichen Dosierungsanweisung erfolgt mit dem ≫Dj≪ (Dosierungsanweisung: ja).

WICHTIG: Bei der Verschreibung von Betäubungsmitteln (BtM) muss weiterhin die Dosierung mit Einzel- und Tagesgabe vermerkt sein gemäß BtM-Verschreibungsverordnung (BtMVV) bzw. der Vermerk „gemäß schriftlicher Anweisung“.  
Auch auf Rezeptur-Verordnungen muss die Angabe der Gebrauchsanweisung wie bisher angeben werden.

>> Arzneimittelverschreibungsverordnung