Neue RESPIMAT®-Nachfüllpackungen in der Arztsoftware

Patienten können mit Einführung der neuen 3-Monats-Nachfüllpackungen im Oktober 2020 den RESPIMAT® insgesamt 6 Mal mit einer Patrone befüllen – damit sorgt der Inhalator für mehr Nachhaltigkeit in der Inhalationstherapie.1,2,#  Die Wirtschaftlichkeit der Verordnung wird durch zahlreiche Rabattverträge für SPIOLTO® RESPIMAT®/SPIRIVA® RESPIMAT® unterstützt.3 Die stets aktuelle Arzneimitteldatenbank und Hausapotheke/-liste sind Voraussetzung  für die korrekte Verordnung der RESPIMAT®-Quartals- und Nachfüllpackungen.

Mit dem 14-tägigen Update Ihrer Praxissoftware stellen Sie sicher, dass Neueinführungen, wie die RESPIMAT®-Nachfüllpackungen, gelistet sind und geltende Rabattverträge angezeigt werden. Dabei sollte gleichzeitig auf die Aktualisierung der Hausapotheke/-liste geachtete werden, da dies nicht automatisch erfolgt. 

RESPIMAT®-Nachfüllpackungen: Aufnahme in die Hausapotheke/-liste

Die Aufnahme eines Präparates in die Hausapotheke/-liste unterscheidet sich leicht in den verschiedenen Arztsoftwaresystemen, zum Beispiel:

MEDISTAR (CompuGroup Medical)
→ Bei erstmaliger Verordnung eines Präparates erscheint die Frage, ob das Medikament in die Hausapotheke aufgenommen werden soll → Bestätigung des Buttons „Aufnahme in die Hausapotheke“

Abb. aus MEDISTAR (Quelle: Boehringer Ingelheim)

TURBOMED und ALBIS (CompuGroup Medical)
→ Aktivierung der Option zur Übernahme in Hausapotheke unter „Extras – Optionen“ im Reiter „Hausapotheke“
→ Präparat in Hausliste: Haus-Symbol in Spalte H

Abb. aus TURBOMED/ALBIS (Quelle: Boehringer Ingelheim)

x.concept (medatixx)
→ Mit rechter Maustaste auf markierter Produktzeile Fenster öffnen und die Option „In die Hausapotheke einfügen“ auswählen
→ Unter „Auswahlapotheke“ kann die Listung überprüft werden

Abb. aus x.concept (Quelle: Boehringer Ingelheim)

x.isynet (medatixx)
→ In Produktzeile Häkchen setzen und auf „Rezeptübernahme“ klicken
→ Bei entsprechender Systemeinstellung wird das neue Präparat „automatisch“ in die Hausapotheke sowie in die Patientenakte übernommen

Abb. aus x.isynet (Quelle: Boehringer Ingelheim)

Formal korrekte Verordnung

Die RESPIMAT®-Nachfüllpackungen werden im Wechsel mit den bereits erhältlichen Quartalspackungen von SPIOLTO® RESPIMAT®/SPIRIVA® RESPIMAT® verordnet. Dabei ist bei der Produktauswahl auf die richtige Kennzeichnung „wiederverwendbar“ bei der Quartalspackung bzw. „Nachfüllpackung“ zu achten. Das Vorliegen von Rabattverträgen wird beispielsweise mit einem Häkchen in der Spalte „RV“ angezeigt (MEDISTAR, TURBOMED, ALBIS) bzw. mit einem „R“ (x.concept; grünes „R“ bei x.isynet). 

Informations- und Serviceangebote: www.boehringer-interaktiv.de
Informationen zur Nachfüllpackung

# 6-monatige Verwendung des RESPIMAT® mit SPIRIVA® RESPIMAT® (Tiotropium) vs. 1 oder 3 Monate – bei SPIOLTO® RESPIMAT® geringste Abweichungen möglich.

1 Fachinformation SPIOLTO® RESPIMAT®, aktuelle Fassung
2 Fachinformation SPITIVA® RESPIMAT®, aktuelle Fassung
3 Jederzeit aktuell unter: https://www.deutschesarztportal.de/wirtschaftlichkeit/aktuelle-rabattvertraege/, zuletzt aufgerufen 01.02.2021

>> Pflichttext SPIOLTO® RESPIMAT®

>> Pflichttext SPIRIVA® RESPIMAT®

Mit freundlicher Unterstützung von Boehringer Ingelheim