Umgang mit abgepumpter Muttermilch

Stellungahme und Informationsblatt der Nationalen Stillkommission, Stand 15.03.2024

Muttermilch ist die optimale Ernährung und liefert dem Säugling von Natur aus alle Nährstoffe, die für das Wachstum und eine gesunde Entwicklung benötigt werden. Es wird empfohlen, Säuglinge im ersten halben Jahr ausschließlich zu stillen, mindestens bis zum Beginn des fünften Monats. Auch nach Einführung von Beikost (spätestens mit Beginn des siebten Monats) sollen Säuglinge weitergestillt werden. Es gibt planbare, aber auch unvorhergesehene Situationen, in denen der gestillte Säugling nicht an der Brust trinken kann. Auch die Eingewöhnung in einer Betreuungseinrichtung muss kein Grund sein, mit dem Stillen aufzuhören. Für solche Fälle ist es essenziell, dass Stillende wissen, wie sie ihre Milch für mehr oder weniger lange Zeit gewinnen und aufbewahren können. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betreuungseinrichtungen benötigen Informationen zum Umgang mit abgepumpter Muttermilch.

In der neuen Stellungnahme „Gewinnung, Aufbewahrung und Umgang mit abgepumpter Muttermilch für das gesunde, eigene Kind zu Hause“ gibt die Nationale Stillkommission Stillenden und in der Stillberatung tätigen Personen evidenzbasierte Hinweise und Empfehlungen, wie Muttermilch sicher gesammelt und für den späteren Gebrauch zu Hause oder unterwegs aufbewahrt werden kann. Für den Umgang mit Muttermilch in der Kindertagesbetreuung hat die Nationale Stillkommission die entsprechenden Empfehlungen in dem Informationsblatt „Umgang mit Muttermilch in der Kindertagesstätte und Kindertagespflege“ für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betreuungseinrichtungen zusammengefasst.

Stellungnahme Umgang mit Muttermilch (barrierefreie PDF)
Information für Mitarbeitende in der Kinderpflege (barrierefreie PDF)

Umgang mit abgepumpter Muttermilch

Stellungahme und Informationsblatt der Nationalen Stillkommission, Stand 15.03.2024

Muttermilch ist die optimale Ernährung und liefert dem Säugling von Natur aus alle Nährstoffe, die für das Wachstum und eine gesunde Entwicklung benötigt werden. Es wird empfohlen, Säuglinge im ersten halben Jahr ausschließlich zu stillen, mindestens bis zum Beginn des fünften Monats. Auch nach Einführung von Beikost (spätestens mit Beginn des siebten Monats) sollen Säuglinge weitergestillt werden. Es gibt planbare, aber auch unvorhergesehene Situationen, in denen der gestillte Säugling nicht an der Brust trinken kann. Auch die Eingewöhnung in einer Betreuungseinrichtung muss kein Grund sein, mit dem Stillen aufzuhören. Für solche Fälle ist es essenziell, dass Stillende wissen, wie sie ihre Milch für mehr oder weniger lange Zeit gewinnen und aufbewahren können. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betreuungseinrichtungen benötigen Informationen zum Umgang mit abgepumpter Muttermilch.

In der neuen Stellungnahme „Gewinnung, Aufbewahrung und Umgang mit abgepumpter Muttermilch für das gesunde, eigene Kind zu Hause“ gibt die Nationale Stillkommission Stillenden und in der Stillberatung tätigen Personen evidenzbasierte Hinweise und Empfehlungen, wie Muttermilch sicher gesammelt und für den späteren Gebrauch zu Hause oder unterwegs aufbewahrt werden kann. Für den Umgang mit Muttermilch in der Kindertagesbetreuung hat die Nationale Stillkommission die entsprechenden Empfehlungen in dem Informationsblatt „Umgang mit Muttermilch in der Kindertagesstätte und Kindertagespflege“ für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betreuungseinrichtungen zusammengefasst.

Stellungnahme Umgang mit Muttermilch (barrierefreie PDF)
Information für Mitarbeitende in der Kinderpflege (barrierefreie PDF)