Keine Angst vor innovativen Arzneimitteln – was Sie bei der Verordnung beachten sollten

Verordnungsthema:

Wirtschaftlichkeitsprüfung: Was bedeutet exRW in der Prüfsystematik in Baden-Württemberg?

Seit 2017 (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) ist die Richtgrößenprüfung (Auffälligkeitsprüfung) als Regelprüfung abgelöst und die Wirtschaftlichkeitsprüfung neu strukturiert worden. Regional variieren die Methoden zur Prüfung der vertragsärztlichen Verordnungsweise. In Baden-Württemberg findet die Auffälligkeitsprüfung z. B. als Richtwertprüfung statt, die auf definierten Arzneimittel-Therapiebereichen basiert.

In Baden-Württemberg erfolgt die Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Richtwerten auf Grundlage definierter Arzneimittel-Therapiebereiche (AT). Alle Arzneimittel werden hierbei entsprechend ihrer zugelassenen Indikation einem Arzneimittel-Therapiebereich oder einem Wirkstoffbereich außerhalb der Richtwerte (exRW) zugeordnet.

ExRW-Bereiche fassen Wirkstoffe zusammen, die der Behandlung von schwerwiegenden oder seltenen Erkrankungen dienen, wie z. B. HIV-Präparate (exRW 905), Blutgerinnungsfaktor-Präparate (exRW 909), Onkologika (exRW 911) und Cannabis (exRW 952). Sie werden außerhalb der AT geführt, fließen nicht in die Richtwerte ein und unterliegen somit auch nicht der Richtwertprüfung. Allerdings sollten auch diese Präparate stets unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots gemäß SGB V verordnet werden.

Hinweis: Prüfungen im Einzelfall sind auf Antrag der Krankenkasse(n) und/oder der KV, wie bei allen Arzneimitteln, möglich.

Wirkstoffliste AT und exRW 2022