Innovationsausschuss veröffentlicht geförderte Projekte zu neuen Versorgungsformen

Berlin, 21. November 2017– Nach Ablauf der verbindlichen Rückmeldefrist hat der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) am Dienstag in Berlin eine Übersicht über die 26 geförderten Projekte zu der am 20. Februar 2017 ausgeschriebenen Förderbekanntmachung zu neuen Versorgungsformen veröffentlicht. Die Liste dieser Projekte ist ab sofort auf den Internetseiten des Innovationsausschusses einsehbar.

Die Entscheidung zur Förderung der Projekte aus dem themenoffenen Bereich fiel am 19. Oktober 2017. 62 Projektanträge wurden begutachtet und bewertet. Die 26 positiv beschiedenen Projekte werden nun mit den restlichen für 2017 für die neuen Versorgungsformen noch zur Verfügung stehenden Mitteln gefördert. Sobald die Projektnehmer die für die Auszahlungen erforderlichen Auflagen erfüllt haben, können die Fördergelder ausgezahlt werden. Dies erfolgt regulär immer zur Mitte eines Quartals über das Bundesversicherungsamt.

„Die aktuell veröffentlichten Projekte stießen bei allen im Innovationsausschuss Beteiligten – Vertreter der Kassen, der Leistungserbringer, der Ministerien einschließlich Expertenbeirat – auf breite Zustimmung, weil sie neue, überzeugende und zukunftsweisende Ansätze vorgelegt haben. Es zeigt sich deutlich, dass der Innovationsfonds bereits nach knapp zwei Jahren Laufzeit seine Rolle als Impulsgeber für die Verbesserung der Versorgung gefestigt hat“, sagte der Vorsitzende des Innovationsausschusses, Prof. Josef Hecken.

Voraussichtlich Ende November wird die Liste der geförderten Projekte zur Versorgungsforschung und zur Evaluation von Selektivverträgen, die am 2. November 2017 vom Innovationsausschuss beschlossen wurden, auf den Internetseiten des Innovationsausschusses abrufbar sein.

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