Lehren aus Lunapharm-Skandal: Bundesrat bleibt beharrlich

  • Deutscher Parallelhandel gefährdet Arzneimittelsicherheit
  • Importförderklausel hat sich überlebt
  • Bundesrat und Bundesregierung uneins: Bundestag am Zug

Berlin (vfa). Der Bundesrat hat sich heute mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) befasst: Der Bundesrat hält das Geschäft von Arzneimittelhändlern, die sich dem sogenannten Parallelhandel verschrieben haben, nicht länger für förderungswürdig. Deshalb möchte er die Importförderklausel abschaffen und so die Arzneimittelsicherheit stärken.

Dazu sagt vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer: „Die Ländervertretung hat zum Thema Arzneimittelsicherheit eine klare Meinung und möchte deshalb die Importförderklausel streichen. Nach dem sogenannten Lunapharm-Skandal in Brandenburg hatten unabhängige Fachleute der Politik auch genau dazu geraten. Denn die Importförderklausel begünstigt den Parallelhandel und setzt dadurch Fehlanreize. So gelangten in Griechenland gestohlene und unsachgemäß transportierte Medikamente durch den Parallelhandel nach Deutschland.“

Anders als der Bundesrat möchte die Bundesregierung beim GSAV die Importförderklausel erhalten bzw. nur ihre Berechnung ändern. Als nächstes ist jetzt der Bundestag im Gesetzgebungsprozess am Zug.

Fischers Bewertung in der Sache: „Der Parallelhandel sollte nicht länger durch eine Importklausel gefördert werden. Denn diese Klausel spart dem Gesundheitssystem unter dem Strich nur wenig Geld, untergräbt aber das Vertrauen vieler Menschen in die Arzneimittelsicherheit.“

 

Hintergrund

Was ist Parallelhandel?

Beim Parallelhandel werden Arzneimittel zwischen Gesundheitssystemen verschiedener Länder durch darauf spezialisierte Kaufleute ausgetauscht. Das lohnt sich, wenn die Arzneimittelpreise verschiedener Länder unterschiedlich sind.

Was ist die Importförderklausel?

Die Importförderklausel regelt, wie Apotheker billigere Medikamente aus ausländischen Gesundheitssystemen in Deutschland abgeben sollen. Diese gesetzliche Vorgabe wird durch die Selbstverwaltung (Spitzenverbände der Krankenkassen und Apotheker) weiter präzisiert. Sie regeln insbesondere die Frage, wie viele Einsparungen mit reimportierten Arzneimitteln erzielt werden sollen.

Wo ist die Importförderklausel geregelt?

Die Importförderklausel ist in § 129 SGB V verankert und auch Gegenstand der aktuellen Gesundheitsgesetzgebung, nämlich des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV). Im GSAV soll die Importförderklausel nach dem Willen der Bundesregierung beibehalten und lediglich in ihrer Berechnung geändert werden. Der Bundesrat möchte die Importförderklausel im Zuge des GSAV abschaffen. Als nächstes ist der Bundestag mit einer inhaltlichen Weiterentwicklung des GSAV am Zug.

Wieviel Geld spart das Gesundheitssystem durch die Importförderklausel?

Durch die Importförderklausel sparte das deutsche Gesundheitssystem 2017 nur rund 30 Mio. Euro. Zum Vergleich: Allein durch Rabattverträge der Krankenkassen mit Pharmaunternehmen spart es rund 4 Mrd. Euro jährlich.

Der vfa ist der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen in Deutschland. Er vertritt die Interessen von 44 weltweit führenden Herstellern und ihren über 100 Tochter- und Schwesterfirmen in der Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftspolitik. Die Mitglieder des vfa repräsentieren rund zwei Drittel des gesamten deutschen Arzneimittelmarktes und beschäftigen in Deutschland mehr als 80.000 Mitarbeiter. Mehr als 17.000 davon arbeiten in Forschung und Entwicklung. Folgen Sie uns auf Twitter: www.twitter.com/vfapharma