RESPIMAT®: anwender- und umweltfreundlich und dabei wirtschaftlich

Insbesondere mit der Verordnung der Quartalspackung SPIOLTO® RESPIMAT® wiederverwendbar/ SPIRIVA® RESPIMAT® wiederverwendbar1,2 – anstatt des Einweg-Inhalators – können die Wirtschaftlichkeit, aber auch eine verbesserte Umweltbilanz3 in der Arzneimittelversorgung unterstützt werden.  Zahlreiche Rabattverträge für über 88 % bzw. 86 % aller gesetzlich Versicherten4 machen die Versorgung mit dem wiederverwendbaren RESPIMAT®1,2 zusätzlich wirtschaftlich. Aufgrund des 14-tägigen Updates der Arzneimitteldatenbank werden u. a. geltende Rabattverträge sehr zeitnah angezeigt und eine formal korrekte Rezeptausstellung ermöglicht.

RESPIMAT® wiederverwendbar: umweltfreundlicher3 und wirtschaftlich

Seit über einem Jahr gibt es SPIOLTO® RESPIMAT® und SPIRIVA® RESPIMAT® als wirtschaftliche Quartalspackung mit wiederverwendbarem RESPIMAT®1,2, dabei hat die 3-Monatspackung die 2-Monatspackung ersetzt. Mit der Quartalspackung kann der CO2-Fußabdruck im gesamten Produktlebenszyklus im Vergleich zum Einweg-RESPIMAT® bis zu 57 % verbessert werden, der ohnehin bereits eine bessere CO2-Bilanz als eine Pulverinhalator vorweist.3 Durch weniger Material- und Energieeinsatz in der Produktion sowie die Vermeidung von Abfall ist die Umweltbelastung im Vergleich zum Einweg-Inhalator geringer, was Wachtel und Kollegen untersuchten.3

Zusätzlich wirtschaftlich ist die Verordnung von SPIOLTO® RESPIMAT® wiederverwendbar/SPIRIVA® RESPIMAT® wiederverwendbar aufgrund zahlreicher Rabattverträge: SPIOLTO® RESPIMAT® ist für ca. 64,6 Mio. und SPIRIVA® RESPIMAT® für ca. 63,2 Mio. GKV-Versicherte rabattiert.4

Um sicherzustellen, dass Ihr Patient die RESPIMAT®-Quartalspackungen erhält, müssen Sie diese eindeutig mit der Angabe „wiederverwendbar“ sowie der korrekten Packungsgröße verordnen:


Rezeptbeispiel

 

Wichtig: Die Dreimonatspackung von SPIOLTO® RESPIMAT® trägt keine N-Kennzeichnung; daher muss auf dem Rezept die exakte Stückzahl 3 x 4,0 ml angegeben werden.

Nur so kann die wirtschaftliche Belieferung in der Apotheke und gleichzeitig die kontinuierliche Versorgung der Patienten mit dem weiterentwickelten RESPIMAT® gesichert werden – bei verbesserter Handhabung ist der wiederverwendbare RESPIMAT® weniger umweltbelastend.

Stets aktuelle Arzneimitteldatenbank mit 14-tägigem Update

Voraussetzung für die exakte Rezeptausstellung ist die stets aktuelle Arzneimitteldatenbank in der Praxissoftware, einschließlich der aktualisierten Hausliste/-apotheke und der Patientenakte (Cave: keine automatische Aktualisierung) – nur so können Sie sicherstellen, dass neue Packungsgrößen sowie geltende Rabattverträge schnellstens und korrekt angezeigt werden.
Seit 1. Juli 2020 muss die Aktualisierung der Praxissoftware alle 14 Tage erfolgen.5

Herstellung in Deutschland und Europa

Die Herstellung des SPIOLTO® RESPIMAT® und SPIRIVA® RESPIMAT® erfolgt von der Wirkstoffproduktion bis zum fertigen Arzneimittel in Deutschland bzw. in Europa. So sichert Boehringer Ingelheim bestmöglich die zuverlässige Versorgung mit Arzneimitteln bei gleichbleibend hoher Qualität.

Folgende Packungsgrößen sind im Handel verfügbar:
– Spiriva® Respimat® 2,5 µg wiederverwendbar 4,0 ml N1, 3 x 4,0 ml N3
– Spiolto® Respimat® 2,5 µg/2,5 µg wiederverwendbar 4,0 ml N2, 3 x 4,0 ml

 

1 Fachinformation SPIOLTO® RESPIMAT®, aktuelle Fassung
2 Fachinformation SPITIVA® RESPIMAT®, aktuelle Fassung
3 Wachtel et al.: The re-usable Respimat® Soft MistTM inhaler: An effective propellant-free inhaler platform; Respiratory Drug Delivery 2020, 195-204
4 www.deutschesarztportal.de/arzneimittel/aktuelle-rabattvertraege/ (Stand 01.08.2020)
5 Anforderungskatalog für Verordnungssoftware/Arzneimitteldatenbanken gemäß § 73 Abs. 9 SGB V, Anlage 23 zu
§ 29 Bundesmantelvertrag – Ärzte, gültig ab 1. Juli 2020