KBV-Praxisinformation zur Corona-Testung symptomfreier Personen

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat eine neue Rechtsverordnung zu den Corona-Testungen für symptomfreie Personen erlassen, die seit 15.10.2020 in Kraft ist. Mit der Rechtsverordnung Coronavirus-Testverordnung-TestV“ wird die Testung neu systematisiert und z. T. vereinfacht; außerdem können Antigen-Schnelltests eingesetzt werden. Die neuen Regelungen  gelten für gesetzlich sowie nicht gesetzlich Versicherte.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt dazu eine Praxisinformation zur Testung von symptomfreien Personen zur Verfügung, die die häufigsten Fälle, die in der Arztpraxis möglich sind, zusammenfasst. Hinweise zu empfohlenen Tests für die bestimmten Personenkreise sowie zur Abrechnung und zu verwendende Formulare sind übersichtlich dargestellt.  

>> Praxisinformation zur Testung symptomfreier Personen

>> Neue Rechtsverordnung des BMG „Coronavirus-Testverordnung-TestV“

Quelle: KBV-Praxisnachrichten 20.10.2020