BIX 2020: Corona beschert Niedergelassenen zusätzlichen Bürokratieaufwand

Der Bürokratieaufwand in den Praxen ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 Prozent gestiegen. Zusätzlich belastet die Corona-Pandemie die Vertragsärzte und -psychotherapeuten mit komplexen Regelungen und unklaren Zuständigkeiten. Das geht aus dem Bürokratieindex für die vertragsärztliche Versorgung (BIX) hervor, den die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) nun zum fünften Mal veröffentlicht.

Berlin, 03. November 2020 – „Unser erklärtes Ziel war und ist, den Bürokratieaufwand in den Praxen zu senken und so die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten zu entlasten“, sagt Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV. „Gerade für junge Ärztinnen und Ärzte ist der hohe Bürokratieaufwand ein großes Niederlassungshemmnis. In diesem Jahr müssen wir die Zahlen aber natürlich auch im Kontext der andauernden Pandemie betrachten: Mit COVID-19 sahen und sehen sich die Praxen einer nie dagewesenen Ausnahmesituation gegenübergestellt“, beurteilt Kriedel die Ergebnisse.

In Fokusgruppeninterviews sprachen FHM und KBV mit Haus- und Fachärzten aus ganz Deutschland über die Erfahrungen der Praxen im Umgang mit SARS-CoV-2. Die Gespräche machten das große Engagement und den persönlichen Einsatz der Niedergelassenen in der Krise deutlich. Gleichzeitig stellten sie komplexe und schwer nachvollziehbare Vorgaben und Zuständigkeiten vor eine Belastungsprobe.

Kriedel: „Viele Praxen werden durch die aktuelle Situation bereits an den Rand ihrer Belastbarkeit gebracht. Die Ärztinnen und Ärzte haben daher deutlich gemacht, dass die Einführung neuer Pflichtanwendungen der Telematikinfrastruktur – hier steht als nächstes die eAU an – während der Corona-Krise nicht leistbar ist.“ Die KBV setzt sich aktuell für eine Verschiebung des Starts der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auf Oktober 2021 ein.

Insgesamt 55,8 Millionen Netto-Arbeitsstunden verursachten die durch die gemeinsame Selbstverwaltung begründeten Informationspflichten in diesem Jahr – das sind 715.000 Stunden mehr als 2019. „Umgerechnet bedeutet das einen zusätzlichen Tag Mehraufwand pro Praxis und Jahr – zusammengenommen also 61 Tage, die im Schnitt für Bürokratie aufgewendet werden“, erklärt Prof. Dr. Volker Wittberg von der FHM. Er ist Leiter des Nationalen Zentrums für Bürokratiekostenabbau.

Als größter Zeit- und Ressourcenfresser stellte sich auch dieses Mal ein nur kleiner Teil der ärztlichen Informationspflichten heraus. Den größten Zuwachs an Nettostunden verzeichnete hierbei die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit circa 561.000 Nettostunden mehr als im Jahr 2019. Schon vor Corona führten die hohe Beschäftigungsquote und das steigende Durchschnittsalter der Beschäftigten zu einem tendenziell höheren Krankenstand. Bei den Entlastungen steht in diesem Jahr die Datenerhebung für das Ersatzverfahren an erster Stelle – circa 162.000 Nettostunden konnten hier eingespart werden.

Angesichts des weiterhin hohen bürokratischen Aufwands und der besonderen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie äußert die KBV eine Reihe von Empfehlungen für den weiteren Bürokratieabbau für Vertragsärzte und

-psychotherapeuten: Die Mehrwerte der Digitalisierung müssten endlich auch in den Praxen spürbar sein. Zu häufig gehe mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur noch eine erhebliche Zunahme des bürokratischen Aufwands einher. Des Weiteren spricht sich die KBV dafür aus, die Notwendigkeit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei leichten Erkrankungen mit einer Dauer von bis zu fünf Tagen entfallen zu lassen.

„Den Niedergelassenen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurde in diesem Jahr einiges abverlangt. Ihr unermüdlicher Einsatz für Patientinnen und Patienten hat ihnen zu Recht den Titel des ‚Schutzwalls‘ beschert“, so Kriedel. „Damit sie das auch bleiben können – vor allem mit Blick auf den weiteren Verlauf der Pandemie – ist es von zentraler Bedeutung, ihnen jeden vermeidbaren bürokratischen Aufwand abzunehmen. Dadurch ließe sich Zeit gewinnen, die im Moment natürlich kostbarer ist denn je. Es würden nicht nur die Praxen profitieren, sondern vor allem auch die Patientinnen und Patienten.“

Die detaillierten Ergebnisse des BIX 2020 sowie Empfehlungen zum weiteren Bürokratieabbau in der ärztlichen Versorgung finden sie unter https://www.kbv.de/html/bix.php

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):

Die KBV vertritt die politischen Interessen der über 175.000 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassen­ärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 73 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozial­versicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Kranken­kassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen unter: www.kbv.de.

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