Ofev® und Vargatef® – Korrekte Rezeptbelieferung in der Apotheke
Stehen verschiedene Präparate mit identischem Wirkstoff, allerdings für unterschiedliche Indikationen zur Verfügung, kommt es in der Apotheke nicht selten zu Unsicherheiten bei der Rezeptbelieferung. Umso wichtiger ist es dann, die Aut-idem-Kriterien gemäß Rahmenvertrag genau zu kennen und exakt einzuhalten, um kein Risiko für eine Retaxation einzugehen. Das Beispiel der Belieferung einer Verordnung von Ofev® soll dies verdeutlichen.
Liegt eine Verordnung von Ofev®-Weichkapseln vor, muss dieses Präparat auch abgegeben werden – ein Austausch gegen das wirkstoffgleiche Vargatef® ist nicht erlaubt und kann zur Null-Retaxation führen.
Entscheidend für die Abgabe von Ofev® ist die Einhaltung der Austauschkriterien gemäß § 9 Rahmenvertrag. Demnach darf ein verordnetes Arzneimittel gegen ein preisgünstigeres nur ausgetauscht werden, wenn alle folgenden Kriterien zutreffen:
- Gleicher Wirkstoff
- Identische Wirkstärke
- Identische Packungsgröße
- Gleiche oder austauchbare Darreichungsform
- Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet
- Kein den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften entgegenstehender Austausch.
Wichtig: Ein Austausch des eindeutig verordneten Arzneimittels darf nur erfolgen, wenn alle Austauschkriterien erfüllt sind!
Ofev® – Kein Austausch gegen Vargatef® zulässig
Die beiden Nintedanib-Präparate Ofev® und Vargatef® enthalten zwar den gleichen Wirkstoff und erfüllen auch andere Aut-idem-Voraussetzungen, wie Wirkstärke, Darreichungsform, Packungsgröße, sind aber für unterschiedliche Indikationen zugelassen.

Da die Indikationen beider Präparate in keinem Punkt übereinstimmen, ist ein Austausch nicht erlaubt – das eindeutig verordnete Ofev® muss abgegeben werden; ein Austausch gegen Vargatef® ist nicht zulässig und führt zur Null-Retaxation.
Ofev® ist für folgende Indikationen zugelassen: bei Erwachsenen zur Behandlung der idiopathischen Lungenfibrose (IPF), zur Behandlung anderer chronischer progredient fibrosierender interstitieller Lungenerkrankungen (ILDs) sowie zur Behandlung einer interstitiellen Lungenerkrankung bei Erwachsenen mit systemischer Sklerose (SSc-ILD).2
Vargatef® ist dagegen zugelassen in Kombination mit Docetaxel zur Behandlung Erwachsener mit lokal fortgeschrittenem, metastasiertem oder lokal rezidiviertem nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom mit Adenokarzinom-Histologie nach Erstlinienchemotherapie.3
Hinweis: Achten Sie auf ein korrektes Vorgehen in der Apothekensoftware bei der Arzneimittelauswahl zur Rezeptbelieferung, d. h., beachten Sie die Kennzeichnung der Präparate und kontrollieren Sie ggfs. die Aut-idem-Kriterien, damit Retaxationen verhindert werden.
Ein Dispensing Guide fasst alles Wichtige für Sie zur korrekten Rezeptbelieferung zusammen.
>> Zum Download: „Ofev® und Vargatef®: Kein Austausch möglich!“
1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V
2 Fachinformation Ofev®, Stand Oktober 2021
3 Fachinformation Vargatef®, Stand April 2021
Mit freundlicher Unterstützung der Boehringer Ingelheim GmbH & Co. KG
PC-DE-110224