Ofev® und Vargatef® – Kein Austausch zulässig

Am Beispiel der beiden Präparate Ofev® und Vargatef® wird deutlich, dass auch bei wirkstoffgleichen Arzneimitteln stets genau zu prüfen ist, ob ein Austausch gemäß Rahmenvertrag zulässig ist. Ein Austausch der genannten Präparate ist nicht möglich, da sie für unterschiedliche Indikationen zugelassen sind und somit nicht alle Kriterien für eine Aut-idem-Substitution erfüllen.

Die Bedingungen für eine Aut-idem-Substitution regelt § 9 Rahmenvertrag.1 Demnach müssen folgende Kriterien erfüllt sein, um ein verordnetes Arzneimittel gegen ein preisgünstigeres austauschen zu können:   

  • Gleicher Wirkstoff
  • Identische Wirkstärke
  • Identische Packungsgröße
  • Gleiche oder austauchbare Darreichungsform
  • Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet
  • Kein den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften entgegenstehender Austausch.


Ofev® und Vargatef® erfüllen nicht alle Aut-idem-Kriterien

Die beiden Nintedanib-Präparate Ofev® und Vargatef® enthalten den gleichen Wirkstoff und erfüllen auch andere Aut-idem-Voraussetzungen, wie Wirkstärke, Darreichungsform und Packungsgröße.

Da die Indikationen beider Präparate aber in keinem Punkt übereinstimmen, ist ein Austausch nicht erlaubt – das eindeutig verordnete Ofev® muss abgegeben werden; ein Austausch gegen Vargatef® ist nicht zulässig und führt zur Null-Retaxation.

Wichtig: Ein Austausch des eindeutig verordneten Arzneimittels darf nur erfolgen, wenn alle Austauschkriterien erfüllt sind!

Ofev® ist für folgende Indikationen zugelassen: bei Erwachsenen zur Behandlung der idiopathischen Lungenfibrose (IPF), zur Behandlung anderer chronischer progredient fibrosierender interstitieller Lungenerkrankungen (ILDs) sowie zur Behandlung einer interstitiellen Lungenerkrankung bei Erwachsenen mit systemischer Sklerose (SSc-ILD).2

Vargatef® ist dagegen zugelassen in Kombination mit Docetaxel zur Behandlung Erwachsener mit lokal fortgeschrittenem, metastasierten oder lokal rezidiviertem nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom mit Adenokarzinom-Histologie nach Erstlinienchemotherapie.3

Hinweis: Achten Sie auf ein korrektes Vorgehen in der Apothekensoftware bei der Arzneimittelauswahl zur Rezeptbelieferung, d. h., beachten Sie die Kennzeichnung der Präparate und kontrollieren Sie ggfs. die Aut-idem-Kriterien, damit Retaxationen verhindert werden.  

Ein DispensingGuide fasst alles Wichtige für Sie zur korrekten Rezeptbelieferung zusammen.
>> Zum Download: „Ofev® und Vargatef®: Kein Austausch möglich!“

1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V i. d. F. v. 01.10.2021, gültig seit 01.04.2020
2 Fachinformation Ofev®, Stand Oktober 2021
3 Fachinformation Vargatef®, Stand April 2021

>> Pflichttext Ofev®

>> Pflichttext Vargatef®

Mit freundlicher Unterstützung der Boehringer Ingelheim GmbH & Co. KG

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