Ofev® und Vargatef® – Aut-idem-Kriterien beachten!
Bei der Rezeptbelieferung muss die Apotheke stets ein preisgünstiges Arzneimittel auswählen, wenn der Arzt mit Wirkstoffname oder ein konkretes Präparat ohne Aut-idem-Kreuz verordnet hat. Dabei sollten die Kriterien für einen Austausch gemäß Rahmenvertrag exakt eingehalten werden, um kein Risiko für eine Retaxation einzugehen. Dies verdeutlicht das Beispiel einer Verordnung von Ofev®.
Im Falle der beiden Nintedanib-Präparate Ofev® und Vargatef® stimmt der Wirkstoff zwar überein und auch andere Aut-idem-Voraussetzungen, wie Wirkstärke, Darreichungsform, Packungsgröße, sind erfüllt. Allerdings sind die Präparate für unterschiedliche Indikationen zugelassen.

Entscheidend für die Abgabe von Ofev® sind die in § 9 Rahmenvertrag definierten Austauschkriterien für eine Aut-idem-Substitution.1
Demnach darf ein verordnetes Arzneimittel gegen ein preisgünstigeres nur unter den folgenden Bedingungen ausgetauscht werden:
- Gleicher Wirkstoff
- Identische Wirkstärke
- Identische Packungsgröße
- Gleiche oder austauchbare Darreichungsform
- Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet
- Kein den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften entgegenstehender Austausch.
Da die Indikationen beider Präparate (Ofev® und Vargatef®) in keinem Punkt übereinstimmen, ist ein Austausch nicht erlaubt – das eindeutig verordnete Ofev® muss abgegeben werden. Ein Austausch gegen Vargatef® ist nicht zulässig und führt zur Null-Retaxation.
Wichtig: Ein Austausch des eindeutig verordneten Arzneimittels darf nur erfolgen, wenn alle Austauschkriterien erfüllt sind!
Ofev® ist für folgende Indikationen zugelassen: bei Erwachsenen zur Behandlung der idiopathischen Lungenfibrose (IPF), zur Behandlung anderer chronischer progredient fibrosierender interstitieller Lungenerkrankungen (ILDs) sowie zur Behandlung einer interstitiellen Lungenerkrankung bei Erwachsenen mit systemischer Sklerose (SSc-ILD).2
Vargatef® ist dagegen zugelassen in Kombination mit Docetaxel zur Behandlung Erwachsener mit lokal fortgeschrittenem, metastasiertem oder lokal rezidiviertem nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom mit Adenokarzinom-Histologie nach Erstlinienchemotherapie.3
Hinweis: Achten Sie auf ein korrektes Vorgehen in der Apothekensoftware bei der Arzneimittelauswahl zur Rezeptbelieferung, d. h., beachten Sie die Kennzeichnung der Präparate und kontrollieren Sie ggfs. die Aut-idem-Kriterien, damit Retaxationen verhindert werden.
Ein DispensingGuide fasst alles Wichtige für Sie zur korrekten Rezeptbelieferung zusammen.
1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V i. d. F. v. 01.10.2021, gültig seit 01.04.2020
2 Fachinformation Ofev®, Stand Oktober 2021
3 Fachinformation Vargatef®, Stand April 2021
>> Pflichttext Ofev®
>> Pflichttext Vargatef®
Mit freundlicher Unterstützung der Boehringer Ingelheim GmbH & Co. KG
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