Ofev® und Vargatef® – Aut-idem-Kriterien beachten!


Bei der Rezeptbelieferung muss die Apotheke stets ein preisgünstiges Arzneimittel auswählen, wenn der Arzt mit Wirkstoffname oder ein konkretes Präparat ohne Aut-idem-Kreuz verordnet hat. Dabei sollten die Kriterien für einen Austausch gemäß Rahmenvertrag exakt eingehalten werden, um kein Risiko für eine Retaxation einzugehen. Dies verdeutlicht das Beispiel einer Verordnung von Ofev®.

Im Falle der beiden Nintedanib-Präparate Ofev® und Vargatef® stimmt der Wirkstoff zwar überein und auch andere Aut-idem-Voraussetzungen, wie Wirkstärke, Darreichungsform, Packungsgröße, sind erfüllt. Allerdings sind die Präparate für unterschiedliche Indikationen zugelassen.

Entscheidend für die Abgabe von Ofev® sind die in § 9  Rahmenvertrag definierten Austauschkriterien für eine Aut-idem-Substitution.1
Demnach darf ein verordnetes Arzneimittel gegen ein preisgünstigeres nur unter den folgenden Bedingungen ausgetauscht werden:

  • Gleicher Wirkstoff
  • Identische Wirkstärke
  • Identische Packungsgröße
  • Gleiche oder austauchbare Darreichungsform
  • Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet
  • Kein den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften entgegenstehender Austausch.

Da die Indikationen beider Präparate (Ofev® und Vargatef®) in keinem Punkt übereinstimmen, ist ein Austausch nicht erlaubt – das eindeutig verordnete Ofev® muss abgegeben werden. Ein Austausch gegen Vargatef® ist nicht zulässig und führt zur Null-Retaxation.

Wichtig: Ein Austausch des eindeutig verordneten Arzneimittels darf nur erfolgen, wenn alle Austauschkriterien erfüllt sind!

Ofev® ist für folgende Indikationen zugelassen: bei Erwachsenen zur Behandlung der idiopathischen Lungenfibrose (IPF), zur Behandlung anderer chronischer progredient fibrosierender interstitieller Lungenerkrankungen (ILDs) sowie zur Behandlung einer interstitiellen Lungenerkrankung bei Erwachsenen mit systemischer Sklerose (SSc-ILD).2

Vargatef® ist dagegen zugelassen in Kombination mit Docetaxel zur Behandlung Erwachsener mit lokal fortgeschrittenem, metastasiertem oder lokal rezidiviertem nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom mit Adenokarzinom-Histologie nach Erstlinienchemotherapie.3

Hinweis: Achten Sie auf ein korrektes Vorgehen in der Apothekensoftware bei der Arzneimittelauswahl zur Rezeptbelieferung, d. h., beachten Sie die Kennzeichnung der Präparate und kontrollieren Sie ggfs. die Aut-idem-Kriterien, damit Retaxationen verhindert werden.  

Ein DispensingGuide fasst alles Wichtige für Sie zur korrekten Rezeptbelieferung zusammen.

1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V i. d. F. v. 01.10.2021, gültig seit 01.04.2020
2 Fachinformation Ofev®, Stand Oktober 2021
3 Fachinformation Vargatef®, Stand April 2021

>> Pflichttext Ofev®
>> Pflichttext Vargatef®

Mit freundlicher Unterstützung der Boehringer Ingelheim GmbH & Co. KG

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