Gonarthrose – Teil 4 von 5: Entlastungsorthesen korrekt verordnen
Für Patienten mit Gonarthrose ist die Unterstützung durch Hilfsmittel, die einen normalen Alltag ermöglichen, besonders wichtig. Unsere fünfteilige Newsletter-Reihe zum Thema Gonarthrose hat Ihnen bereits aufgezeigt, wie sich Mobilität und Lebensqualität der Patienten mit einer Entlastungsorthese verbessern lassen (Teil 1). Daher ist der Einsatz von Entlastungsorthesen auch in der neuen S2K-Leitlinie empfohlen (Teil 2) und anderen konservativen Behandlungen wie Kniebandagen vorzuziehen (Teil 3). Aber wie wird die Entlastungsorthese korrekt verordnet? Dazu gehen wir in Teil 4 unserer Newsletter-Reihe konkret auf die Verordnung spezieller Entlastungsorthesen ein und geben Ihnen Hinweise für die formal korrekte Hilfsmittelverordnung, einschließlich der Angabe der Diagnose und einer Begründung auf dem Hilfsmittelrezept bei der Wahl einer speziellen Orthese.
Bei der Gonarthrose ist es besonders wichtig, bereits frühzeitig mit konservativen, nicht-invasiven Maßnahmen Schmerzen zu lindern und die Mobilität zu fördern, um einer stärkeren Schädigung des Gelenks vorzubeugen. Die Entlastungsorthese Unloader One® X von Össur reduziert die Last auf dem medialen oder lateralen Kompartiment des Knies durch ein externes Valgus-/Varusmoment und erreicht so effektive Schmerzlinderung und verbesserte Funktionalität bei der Varus-/Valgusgonarthrose des medialen/lateralen Gelenkkompartiments. Für Patienten ist dieses Hilfsmittel eine gute, leitliniengerechte Wahl und anderen konservativen Behandlungen vorzuziehen. Aber wie lässt sich die medizinisch sinnvolle Verordnung der Unloader One® X mit dem Praxis-Budget vereinbaren?
Unloader One® X: Hilfsmittel sind extra-budgetär
Versicherte haben gemäß § 33 SGB V Anspruch auf die Versorgung mit orthopädischen und anderen Hilfsmitteln. Die Verordnung von Hilfsmitteln muss gemäß Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V) erfolgen, jedoch unterliegen Hilfsmittel nicht den Wirtschaftlichkeitsprüfungen gemäß § 106b SGB V – sie sind extra-budgetär. Verordnungen über Hilfsmittel werden allerdings kontrolliert und i. d. R. muss vor Abgabe an den Patienten durch das Sanitätshaus eine Genehmigung von der Krankenversicherung eingeholt werden.
Formal korrekte Verordnung der Unloader One® X *
Orthesen, wie z. B. die Unloader One® X, sind Hilfsmittel und als solche zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen verordnungs- und erstattungsfähig. Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes umfasst die Hilfsmittel, deren Kosten von den Krankenkassen erstattet werden.
Hilfsmittel werden auf einem Muster 16-Rezeptformular verordnet, dabei muss das Feld „7“ markiert werden. Die Verordnung muss so eindeutig wie möglich erfolgen. Soll ein spezielles Hilfsmittel verordnet werden, wie z. B. die Orthese Unloader One® X, muss Folgendes (siehe auch Abb. 1) angegeben werden:
- Produktname lt. Hilfsmittelverzeichnis bzw.
10-stellige Positionsnummer 23.04.04.1020 - Begründung! bei speziellem Produkt
- Genaue Diagnose
- Anzahl
- Erforderliche Hinweise, wie z. B. Abmessung, Material, Zweckbestimmung, die einer funktionsgerechten Bereitstellung dienen

Begründungen für die Verordnung von Unloader One® X, z. B.:
- Knie-Orthese mit dynamischer Entlastung
- Ggf. Einlagenversorgung ohne Erfolg / nicht möglich
Diagnose bei der Versorgung mit Unloader One® X, z. B.:
- Mediale / laterale Gonarthrose (Kellgren Lawrence Grad II / III / IV), mit Innen- /Außenbandinstabilität rechts/links
- Ggf. Achsabweichung max. 7° in Varus-/Valgus-Stellung
- Degenerative Außen- oder Innenmeniskusläsion
- Ggf. nach erfolgter Einlagenversorgung mit Erhöhung/bei bestehenden OSG-/USG-Beschwerden

Die Einschätzung des Schweregrads der Arthrose erfolgt radiologisch im Zusammenhang mit einer klinischen Anamnese (Sehen Sie hier einen Anamnese-Bogen inkl. zugehöriger Broschüre zum Download).
Dokumentation der Versorgung mit Unloader One® X
Für mögliche Nachfragen zur Versorgung mit einer Orthese sollten die Gründe für die Therapieentscheidung sorgfältig und jederzeit nachvollziehbar in der Patientenakte dokumentiert werden.
Die Notwendigkeit der Verordnung der Unloader One® X leitet sich nicht allein aus der Diagnose ab, sondern ergibt sich aus der Gesamtbetrachtung der Schädigung und realistischen, alltagsrelevanten Anforderungen. Demnach sind Bedarf, Prognose und Ziel der Therapie wichtige Faktoren für die Auswahl einer Orthese. Wenn Sie diese Punkte bei Ihrer Verordnung beachten, steht einer verbesserten Therapie und wirtschaftlichen Versorgung Ihres Patienten nichts mehr im Wege.
Hier klicken für weitere Informationen zur Unloader One® X Entlastungsorthese:
Kontaktieren Sie ÖSSUR für eine individuelle Beratung:
* Hilfsmittel-Richtlinie, in Kraft seit 01.04.2021; https://www.g-ba.de/richtlinien/13/