Neuer innovativer Vertrag mit der DAK-Gesundheit seit 1. März
Die DAK-Gesundheit hat einen bundesweit gültigen Arztvertrag zur Sicherstellung einer optimalen Versorgung und Betreuung von Patienten mit Prostatakarzinom abgeschlossen. In diesem Vertrag gemäß § 130c Abs. 3 SGB V wird der Beratungs- und Betreuungsaufwand bei der Therapie mit dem Wirkstoff Enzalutamid ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand und zusätzliche Dokumentation honoriert.
Für interessierte Ärztinnen und Ärzte mit den Facharztbezeichnungen Urologie oder Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie, die umfangreiche Erfahrung bei der Behandlung von Patienten mit Prostatakarzinom haben, besteht ab sofort die Möglichkeit, diesem Vertrag beizutreten.
Weitere Informationen zum Vertrag mit der DAK-Gesundheit erhalten Sie von der richter care consulting GmbH, der von der DAK-Gesundheit beauftragten Managementgesellschaft, unter kundenservice@richtercareconsulting.de