Mangels Evidenz kein Nutzen erkennbar für Personen ohne Krebsverdacht bzw. erhöhtes Krebsrisiko. Eine Modellierung des IQWiG zeigt aber Optionen für G-BA-Entscheidungen auf. Gesetzlich Versicherte haben gemäß den aktuellen Regelungen ab einem Alter von 50 Jahren Anspruch auf eine Darmkrebs-Früherkennung. Denn mit der Früherkennungsuntersuchung kann man Krebsvorstufen im Dickdarm (Polypen) oder Krebs entdecken und meist sehr gut behandeln. Auf diese Weise lassen sich fortgeschrittene Krebsstadien, belastende Therapien und krebsbedingte Sterblichkeit vermindern. Zur Früherkennung von Dickdarmkrebs (kolorektales Karzinom) stehen sowohl die Darmspiegelung […]
Weiter zum ausführlichen Bericht →
Vollständige Daten sind unerlässlich für eine gute Nutzenbewertung. Das zeigt sich auch am Beispiel des interatrialen Shunts bei Herzinsuffizienz mit reduzierter Pumpleistung. Das Beispiel interatrialer Shunt zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, dass Hersteller uns vollständige Daten vorlegen. Das ist die Voraussetzung, um eine gute Bewertung überhaupt durchführen zu können. Nur anhand vollständiger Daten lassen sich Nutzen und Schaden für die Versorgung klären.Konstanze Angelescu, IQWiG-Ressort Nichtmedikamentöse Verfahren 02/2026 Anfangs war die Datenlage lückenhaft. Doch nachdem der Hersteller nach der […]
Weiter zum ausführlichen Bericht →
Für die Behandlung der Alzheimer-Krankheit ist es entscheidend, Betroffene mit leichten kognitiven Störungen ohne Demenz von denen mit leichter Alzheimer-Demenz zu unterscheiden. In der vorgelegten Studie erfolgt diese Trennung jedoch nicht. Für die Behandlung der Alzheimer-Krankheit ist es entscheidend, Betroffene mit leichten kognitiven Störungen ohne Demenz von denen mit leichter Alzheimer-Demenz zu unterscheiden. In der vorgelegten Studie erfolgt diese Trennung jedoch nicht. Donanemab ist der zweite in der EU zugelassene monoklonale Antikörper gegen die frühe Alzheimer-Krankheit. Wie Lecanemab soll der […]
Weiter zum ausführlichen Bericht →
Weitere Therapieoption beim multiplen Myelom in später Therapielinie: eher unmet evidence need als unmet medical needMit Linvoseltamab steht ein weiterer bispezifischer Antikörper zur Verfügung, Ergebnisse einer vergleichenden Studie soll es aber erst 2026 geben. Linvoseltamab wird als Monotherapie zur Behandlung von Erwachsenen mit rezidiviertem und refraktärem multiplem Myelom eingesetzt, die bereits mindestens drei Therapien durchlaufen haben. Im April 2025 erteilte die EU-Kommission dem bispezifischen Antikörper eine bedingte Zulassung. Damit stand der Wirkstoff bereits früh zur Verfügung, obwohl noch keine ausreichenden […]
Weiter zum ausführlichen Bericht →
Trastuzumab deruxtecan bei Magenkarzinom: Jetzt beträchtlicher ZusatznutzenAuf Basis einer vor Zulassung gestarteten vergleichenden Studie des Herstellers sieht das IQWiG für Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittenem HER2-positivem Adenokarzinom des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs nun einen beträchtlichen Zusatznutzen bei einer Therapie mit Trastuzumab deruxtecan. Das Antikörper-Wirkstoff-Konjugat Trastzumab deruxtecan ist für mehrere Anwendungsgebiete zugelassen und wird zur Behandlung verschiedener Tumoren (etwa in Brust oder Lunge) eingesetzt. In einer frühen Nutzenbewertung hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) jetzt erneut […]
Weiter zum ausführlichen Bericht →
Das IQWiG schließt aus bisher unveröffentlichten Daten, dass Lecanemab keinen nachgewiesenen Vorteil gegenüber dem bestehenden Therapiestandard in Deutschland bietet. Seit September 2025 ist Lecanemab in Deutschland zur Behandlung der frühen Alzheimer-Krankheit verfügbar. Das Medikament soll das Fortschreiten der Erkrankung bremsen und darf nur bei Erwachsenen eingesetzt werden, die – leicht kognitiv beeinträchtigt sind oder an einer leichten Demenz leiden,– typische Eiweißablagerungen (Amyloid-Beta-Plaques) im Gehirn aufweisen und– höchstens eine Kopie der Genvariante ApoE ε4 im Erbgut tragen. In einer Nutzenbewertung hat […]
Weiter zum ausführlichen Bericht →
Da ein Großteil der Patientinnen und Patienten im Vergleichsarm der zentralen Studie nach dem Übergang in ein multiples Myelom keine angemessene Therapie erhielten, bleibt die entscheidende Frage der Nutzenbewertung unbeantwortet. CD38-Antikörper wie Daratumumab und Isatuximab gehören in Kombinationstherapien bereits länger zur Standardbehandlung des aktiven multiplen Myeloms in der ersten Therapielinie. In einer frühen Nutzenbewertung hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nun untersucht, ob Daratumumab auch bereits Patientinnen und Patienten in einer Vorstufe des multiplen Myeloms, auch […]
Weiter zum ausführlichen Bericht →
Koronare Herzkrankheit: Kardiale Magnetresonanztomografie ist sinnvolle Ergänzung zur bisherigen KHK-Diagnostik. Zur funktionellen Diagnostik bei KHK liefert die kardiale MRT Ergebnisse vergleichbarer Qualität wie die SPECT – allerdings ohne Strahlenbelastung für die Betroffenen. Die kardiale Magnetresonanztomografie (MRT) ist ein geeignetes nicht invasives Verfahren zur funktionellen Diagnostik bei Patientinnen und Patienten, bei denen sich nach einer Basisdiagnostik der Verdacht auf chronische koronare Herzkrankheit (KHK) oder Verdacht auf das Fortschreiten einer schon bekannten KHK ergibt: Die kardiale MRT hat eine mindestens vergleichbare Treffergenauigkeit […]
Weiter zum ausführlichen Bericht →
Andexanet alfa bei Hämorrhagie: Hoffnung hat sich nicht erfüllt.Eine auf Veranlassung der EMA durchgeführte vergleichende Studie zeigt ausschließlich negative Effekte. Kommt es während einer Behandlung mit einem Gerinnungshemmer zu einer lebensbedrohlichen oder nicht kontrollierbaren Blutung, muss die Wirkung des Antikoagulans, also des Gerinnungshemmers, so schnell wie möglich aufgehoben werden. Für die Antikoagulation mit Rivaroxaban oder Apixaban steht seit 2019 der Wirkstoff Andexanet alfa zur Verfügung, der damals als vielversprechend wahrgenommen wurde. In einer ersten frühen Nutzenbewertung lagen jedoch keine vergleichenden […]
Weiter zum ausführlichen Bericht →
Die Daten zeigen keinen Zusatznutzen von Guselkumab gegenüber Golimumab. Der humane monoklonale Antikörper Guselkumab ist seit April 2025 für bestimmte Erwachsene mit mittelschwerer bis schwerer aktiver Colitis ulcerosa zugelassen. In einer Nutzenbewertung hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nun geprüft, ob Guselkumab diesen Betroffenen einen Zusatznutzen bietet.Für Patientinnen und Patienten, die nicht (mehr) auf eine konventionelle Therapie ansprechen bzw. diese nicht vertragen, liegen Ergebnisse einer randomisierten kontrollierten Studie (RCT) vor. Diese enthält einen direkten Vergleich von […]
Weiter zum ausführlichen Bericht →
Selpercatinib beim medullären Schilddrüsenkarzinom: RCT zeigt große Überlebensvorteile Nach Ablauf der Befristung: Erneute Bewertung des Wirkstoffs zur Erstlinien-Behandlung des RET-mutierten medullären Schilddrüsenkarzinoms ergibt Hinweis auf erheblichen Zusatznutzen. Selpercatinib ist für mehrere Anwendungsgebiete zugelassen, unter anderem als Monotherapie zur Behandlung des fortgeschrittenen RET-mutierten medullären Schilddrüsenkarzinoms in der Erstlinie. Der Wirkstoff blockiert ein Enzym, das in den Krebszellen mutiert ist und diesen ständig Wachstumssignale gibt. Die Blockade soll die Krebszellen an der weiteren Teilung hindern.Die erste Nutzenbewertung in dieser Indikation endete 2023 […]
Weiter zum ausführlichen Bericht →
Nur vollständige Daten ermöglichen Klarheit über Nutzen und Schaden – das zeigen auch die aktuellen Nutzenbewertungen zum Trikuspidalklappenersatz und interatrialem Shunt bei Herzinsuffizienz „Gute Daten zahlen sich aus: Nur damit lassen sich Nutzen und Schaden verlässlich klären und gute Behandlungsentscheidungen treffen in der Patientenversorgung“, sagt Stefan Sauerland, Leiter des Ressorts Nichtmedikamentöse Verfahren beim IQWiG, und ergänzt: „Die herausragenden Regelungen zur Datentransparenz, die der Gesetzgeber bereits bei der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln (gemäß AMNOG) eingeführt hat und die sich dort längst […]
Weiter zum ausführlichen Bericht →
Die Studienlage zu nicht medikamentösen Verfahren zur Geburtseinleitung reicht nicht aus, um Aussagen zum Nutzen oder insbesondere zum Schaden zu treffen. Im Auftrag des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat ein interdisziplinäres Team von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unter der Federführung mehrerer Institute der Medizinischen Fakultät und Uniklinik Köln untersucht, ob Schwangere ab der 37. Woche von nicht medikamentösen Methoden zur Geburtseinleitung profitieren können. Ergebnis: Die vorliegende Evidenz reicht nicht aus, um Aussagen zum Nutzen oder insbesondere auch […]
Weiter zum ausführlichen Bericht →